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Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

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Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Ab dem 1. März 2018 treten in Deutschland durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) neue Regeln des Urheberrechts für Schulen, Universitäten, Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen in Kraft.

Die Seite iRights.info bietet Information über die Neuerungen, unter anderem zu den Themen: digitale Semesterapparate, Forschung und Data-Mining, Zitate und Abbildungen, Bibliotheken, etc.

 

Auch bei der Technischen Universität Darmstadt gibt es Informationen zu den Auswirkungen des neuen Urheberrechts auf die Lehre:

CC-BY-SA Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück; angepasst von E-Learning-Arbeitsgruppe TU Darmstadt; Stand: März 2018.

Das Bild in voller Auflösung finden Sie auf der Original-Webseite der TU Darmstadt.

 

 

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