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Datenschutz

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Datenschutz
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Einwilligungserklärungen, wie sie bisher in der qualitativen sozialwissenschaftlichen Forschung verwendet werden, ermöglichen in der Regel keine Archivierung und Weitergabe von Forschungsdaten, da sie den Forschungsteilnehmer*innen die Verwendung der Daten meist nur im Rahmen eines bestimmten Forschungsprojekts zusichern.

Die einfachste Lösung, um Langzeitarchivierung von Forschungsdaten sicherzustellen, wäre, Archivierung und Nachnutzung in die Einwilligungserklärungen aufzunehmen. In der Forschungspraxis kann dies in bestimmten Fällen jedoch zu einer Reduktion der Teilnahme- und Auskunftsbereitschaft führen und die Realisierung des Forschungsziels behindern.

 

Nach deutschem Recht müssen Forschungsdaten, auf deren Grundlage ein Personenbezug hergestellt werden kann, gelöscht werden, sobald der Forschungszweck erreicht ist, sofern es nicht anders in der Einwilligungserklärung vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung ist jedoch jederzeit durch die Forschungsteilnehmer widerrufbar (vgl. § 35, 2 Z 3 Bundesdatenschutzgesetz).

Nach dem aktuellen Datenschutzrecht können qualitative Forschungsdaten in den Sozialwissenschaften ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen archiviert und für eine weitere wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden, sofern sie vorher anonymisiert wurden.

Bestehende Good-Practice-Lösungen zur Anonymisierung qualitativer Forschungsdaten können jedoch datenverändernde Maßnahmen beinhalten, die zu einem Verlust von analytischen Inhalten führen können. Die Wiederverwendbarkeit der Daten für die Replikation oder weitere Recherche ist daher nur mit erheblichen inhaltlichen und methodischen Einschränkungen möglich.

 

Insgesamt sind unter den aktuellen Datenschutzbedingungen die Voraussetzungen für eine professionelle Langzeitarchivierung und Wiederverwendung von qualitativen Forschungsdaten gegeben. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Konzeptualisierung zum Zeitpunkt der Projektplanung, insbesondere während der Erstellung des Datenmanagementplans und der Erstellung der Einwilligungserklärungen.

Forschungsdatenzentren (FDZs), Datenservicezentren (DSZs) kommen eine immer größere Rolle zu, sowohl international als auch in Deutschland. Diese infrastrukturellen Einrichtungen treten verstärkt als Dienstleister für die Wissenschaft auf und unterstützen den professionellen Umgang mit qualitativen Forschungsdaten und sichern die nachhaltige Bereitstellung dieser Daten.

 

Dieser Überblick skizziert den Konflikt zwischen Datenschutzbestimmungen und dem nachhaltigen Umgang mit qualitativen Forschungsdaten für Archivierung, Weitergabe und Nachnutzung, wie sie von einigen Drittmittelgebern gefordert werden. Dies hatte bei Wissenschaftler*innen der qualitativen Sozialforschung zu Unsicherheiten geführt.

Ein interdisziplinärer Dialog zwischen Forschern, gesetzlichen Vertretern und Vertretern von Rechenzentren und Informationsdiensten ist notwendig, um das Bewusstsein für Rechte und Pflichten bei der digitalen Archivierung qualitativer Forschungsdaten zu fördern.

Der Forschungsdatenmanagement-Workshop 2018 an der Universität Bayreuth, organisiert vom Fachinformationsdienst Afrikastudien, bietet die Möglichkeit, einen solchen Dialog zu führen – und zwar speziell auf fachspezifische Fragestellungen zugeschnittenen. Das volle Programm erscheint in Kürze.

 

Angepasst von „Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Generierung und Archivierung qualitativer Interviewdaten“ der Working Paper Series des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD).

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