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VAD Toolbox: „Aktuelles“

Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 4)

Da nicht alle wissenschaftliche Autor*innen ihr Recht auf Zweitveröffentlichung wahrnehmen, wollen einige Universitäten und andere Institutionen ihre Mitarbeiter*innen dazu verpflichten. Die Idee einer „Pflicht zur Zweitveröffentlichung“ trifft jedoch auf Kritik aus der Wissenschaft.  Die Zweitveröffentlichung als Recht oder Pflicht? Das Zweitveröffentlichungsrecht, also das Recht, wissenschaftliche Artikel nach Ablauf eines Jahres nach der Druckveröffentlichung online zu

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Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 3)

Wissenschaftliche Autor*innen dürfen ein Jahr nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) ihrer Artikel im Internet vornehmen. Allerdings gilt das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht nur innerhalb Deutschlands, und ist zudem auf außeruniversitäre Bereiche beschränkt. Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen zwölf Monate nach der Publikation bei einem Verlag die Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung ihrer wissenschaftlichen Artikel im

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Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 2)

Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz muss vor der Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Artikel eine einjährige Embargofrist eingehalten werden. Danach haben viele Autor*innen das Recht zur eigenständigen Manuskriptveröffentlichung (/Selbstarchivierung) im Internet. Das Zweitveröffentlichungsrecht umfasst keine Bücher, Kapitel in Büchern, oder Artikel in nur einmalig erscheinenden Werken, wie individuelle Konferenzbände oder Festschriften. Es erstreckt sich lediglich auf wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften

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Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 1)

Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) von wissenschaftlichen Artikeln im Internet Viele wissenschaftliche Autor*innen kennen das: gerade hat man einen Artikel veröffentlicht, oder neue Fachkolleg*innen auf einer Konferenz kennengelernt, da folgt deren Frage, wo denn die eigenen Arbeiten nachzulesen seien. Eigentlich eine gute Sache, denn solches Interesse

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Re3Data

Das Projekt re3data.org – Registry of Research Data Repositories hat das Ziel diese Repositorien in einem web-basierten Verzeichnis zu erschließen und so eine Orientierung über bestehende Datensammlungen zu bieten.

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Datenschutz

Dieser Überblick skizziert den Konflikt zwischen Datenschutzbestimmungen und dem nachhaltigen Umgang mit qualitativen Forschungsdaten für Archivierung, Weitergabe und Nachnutzung, wie sie von einigen Drittmittelgebern gefordert werden. Ein interdisziplinärer Dialog zwischen Forschern, gesetzlichen Vertretern und Vertretern von Rechenzentren und Informationsdiensten ist notwendig, um das Bewusstsein für Rechte und Pflichten bei der digitalen Archivierung qualitativer Forschungsdaten zu fördern.
Der Forschungsdatenmanagement-Workshop 2018 an der Universität Bayreuth, organisiert vom Fachinformationsdienst Afrikastudien, bietet die Möglichkeit, einen solchen Dialog zu führen – und zwar speziell auf fachspezifische Fragestellungen zugeschnittenen.

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Speichern ist keine Langzeitarchivierung

Das einfache Abspeichern von Forschungsdaten ist nicht vergleichbar mit dem Erhalt, der durch Langzeitarchivierung gewährleistet wird. Hier werden verschiedene Aspekte des Langzeitarchivierungsprozesses vorgestellt.

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