Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 3)
Wissenschaftliche Autor*innen dürfen ein Jahr nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) ihrer Artikel im Internet vornehmen. Allerdings gilt das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht nur innerhalb Deutschlands, und ist zudem auf außeruniversitäre Bereiche beschränkt. Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen zwölf Monate nach der Publikation bei einem Verlag die Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung ihrer wissenschaftlichen Artikel im