Entscheidungshilfe: Forschungsdaten veröffentlichen
Eine Entscheidungshilfe zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten
Eine Entscheidungshilfe zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten
Noch viel verbreiteter als die Kodierung im Dezimalsystem ist in Unicode die Kodierung im Hexadezimalsystem. Nun mag man sich fragen, warum man nicht einfach dabei bleiben kann mit Dezimalcodes zu arbeiten. Die Welt der Computer ist jedoch eine Welt der Bits und Bytes; sie arbeitet vor allem mit binären Zahlen. Unicode im Hexadezimalsystem In binärem
Fremdsprachige Dokumente zu erstellen und zu bearbeiten, gehört zu den Aufgaben vieler Wissenschaftler*innen. Praktisch ist es da, wenn man die Texte auch gleich im Original eingeben und die entsprechenden Schriftzeichen dazu nutzen kann. Die Zeichencodes des Unicode-Standards bieten dazu die Möglichkeit. Wo aber finden beispielsweise Afrikawissenschaftler*innen die entsprechenden Codes für die Schriftzeichen, die sie benutzen
Wer viel mit unterschiedlichen Sprachen arbeitet, möchte beim Abfassen von Schriften und Dokumenten häufig Schriftzeichen aus anderen Schriftsystemen in den Computer eingeben, seien es nun arabische Schriftzeichen, aus der lateinischen Schrift entwickelte Sonderzeichen, afrikanische Schriftsysteme wie Adlam oder Bamum, äthiopische Schriftzeichen oder meroitische Hieroglyphen. Dies ist jedoch nicht immer einfach, da die vorinstallierten Softwarestandards auf
Da nicht alle wissenschaftliche Autor*innen ihr Recht auf Zweitveröffentlichung wahrnehmen, wollen einige Universitäten und andere Institutionen ihre Mitarbeiter*innen dazu verpflichten. Die Idee einer „Pflicht zur Zweitveröffentlichung“ trifft jedoch auf Kritik aus der Wissenschaft. Die Zweitveröffentlichung als Recht oder Pflicht? Das Zweitveröffentlichungsrecht, also das Recht, wissenschaftliche Artikel nach Ablauf eines Jahres nach der Druckveröffentlichung online zu
Wissenschaftliche Autor*innen dürfen ein Jahr nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) ihrer Artikel im Internet vornehmen. Allerdings gilt das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht nur innerhalb Deutschlands, und ist zudem auf außeruniversitäre Bereiche beschränkt. Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen zwölf Monate nach der Publikation bei einem Verlag die Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung ihrer wissenschaftlichen Artikel im
Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz muss vor der Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Artikel eine einjährige Embargofrist eingehalten werden. Danach haben viele Autor*innen das Recht zur eigenständigen Manuskriptveröffentlichung (/Selbstarchivierung) im Internet. Das Zweitveröffentlichungsrecht umfasst keine Bücher, Kapitel in Büchern, oder Artikel in nur einmalig erscheinenden Werken, wie individuelle Konferenzbände oder Festschriften. Es erstreckt sich lediglich auf wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften
Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) von wissenschaftlichen Artikeln im Internet Viele wissenschaftliche Autor*innen kennen das: gerade hat man einen Artikel veröffentlicht, oder neue Fachkolleg*innen auf einer Konferenz kennengelernt, da folgt deren Frage, wo denn die eigenen Arbeiten nachzulesen seien. Eigentlich eine gute Sache, denn solches Interesse
Arbeiten Sie an einem wissenschaftlichen Text, der einfach nicht werden will?
Möchten Sie Ihre Forschungsdaten online zugänglich zu machen? Möchten Sie, dass Ihre Datensätze langfristig archiviert und gesichert werden, dabei aber leicht aufzufinden und zu zitieren sind?