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VAD Toolbox: „Aktuelles“

Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 3)

Wissenschaftliche Autor*innen dürfen ein Jahr nach der Publikation bei einem Verlag eine Zweitveröffentlichung (/Selbstarchivierung) ihrer Artikel im Internet vornehmen. Allerdings gilt das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht nur innerhalb Deutschlands, und ist zudem auf außeruniversitäre Bereiche beschränkt. Das deutsche Urhebergesetz erlaubt Autor*innen zwölf Monate nach der Publikation bei einem Verlag die Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung ihrer wissenschaftlichen Artikel im

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