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VAD Toolbox: „Aktuelles“

Zweitveröffentlichungsrecht (Teil 2)

Gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz muss vor der Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Artikel eine einjährige Embargofrist eingehalten werden. Danach haben viele Autor*innen das Recht zur eigenständigen Manuskriptveröffentlichung (/Selbstarchivierung) im Internet. Das Zweitveröffentlichungsrecht umfasst keine Bücher, Kapitel in Büchern, oder Artikel in nur einmalig erscheinenden Werken, wie individuelle Konferenzbände oder Festschriften. Es erstreckt sich lediglich auf wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften

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